Transparenz

Es gibt immer mehr Leute, die finden, die heutigen Manager-Abgeltungen seien übertrieben hoch und sie kämen nicht in einem funktionierenden Markt, sondern unter kartellähnlichen Bedingungen zustande. In diesem Kontext können mechanistisch angewendete Corporate-Governance–Regeln wie Gift wirken: Die öffentlich gezeigte, eifrige Befolgung der Corporate-Governance-Codes in vielen Konzernen dient in erster Linie der Legitimierung der übersetzten Entschädigung.


Bundesrat setzt neue Gesetzesbestimmungen auf den 1. Januar 2007 in Kraft

Börsenkotierte Gesellschaften müssen in Zukunft ihre Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung offen legen. Der Bundesrat hat die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.

Das neue Recht findet erstmals auf jenes Geschäftsjahr Anwendung, das mit oder nach dem Inkrafttreten der Transparenzvorschriften beginnt. Demnach müssen Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse gehandelt werden, im Anhang zur Bilanz die Gesamtsumme der Vergütungen angeben, die sie den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie den ihnen nahe stehenden Personen ausgerichtet haben. Zudem müssen sie die jedem einzelnen Mitglied des Verwaltungsrates geleisteten Beiträge und die höchste auf ein Mitglied der Geschäftsleitung entfallende Vergütung aufführen.

Ebenso sind allfällige Darlehen an die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offen zu legen. Ausserdem sind auch die Beteiligungen anzugeben, welche die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sowie die ihnen nahe stehenden Personen an der Gesellschaft halten.

Das geltende Aktienrecht enthält keine Vorschriften über die Pflicht zur Offenlegung der Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung. Der Verwaltungsrat befindet selbst über die Entschädigung seiner Mitglieder, wobei von Gesetzes wegen jegliche Transparenz fehlt. Dies führt zu Interessenkonflikten, da die Verwaltungsratsmitglieder zugleich sich selber, aber auch die Gesellschaft als ihre Gegenseite vertreten. Die neuen Bestimmungen im OR schaffen mehr Transparenz, womit insbesondere die Aktionärinnen und Aktionäre eine umfassendere Einsicht erhalten und ihre Kontrollfunktion besser wahrnehmen können.
Medienmitteilungen, EJPD, 24.05.2006

 

Diskussionspunkt
Wie sind die heutigen Entschädigungen des Managements zu beurteilen?

 

Trends in Deutschland

Laut den ersten Empfehlungen sollen börsenkotierte Unternehmungen jedes Jahr ihre Politik zur Entschädigung des CEO und aller Mitglieder der Führungs- und Aufsichtsorgane veröffentlichen. Diese Politik soll an der Aktionärsversammlung traktandiert werden und einer Abstimmung unterliegen, die indessen auch lediglich konsultativer Art sein kann. Für jeden Einzelnen sollen jährlich Angaben veröffentlicht werden, unter anderem über das Gehalt und andere Entschädigungen, die Zuteilung von Aktien und Optionen, zusätzliche Pensionskassen - Regelungen und die Gewährung von Darlehen, Vorauszahlungen oder Garantien. Entschädigungs - Schemata, denen zufolge Aktien, Optionen und Ähnliches ausgegeben werden, sollen der vorgängigen Zustimmung der Aktionäre unterliegen. Ziel ist eine bessere Information der Aktionäre, damit diese nötigenfalls eingreifen können, denn es besteht ein Interessenkonflikt, wenn Direktoren an der Festlegung des eigenen Salärs mitwirken.

 

 

 

Wie transparent sollen Unternehmen ihre Entschädigungspolitik kommunizieren?

 

Pro und Contra der
Corporate - Governance - Forderungen

 

 

Verwaltungsräte verdienen immer mehr

Das durchschnittliche Honorar für Verwaltungsräte bei Schweizer KMU ist in den letzten 3 Jahren um 6700 Franken angestiegen. Besonders gut verdienen Verwaltungsräte von Banken.

Heute beträgt das Jahreshonorar von Verwaltungsräten von mittleren und kleineren Unternehmen (KMU) im Durchschnitt 25’800 Franken. Vor drei Jahren lag es noch bei 19'100 Franken. >>
TA, 16.6.2008

 


 

 

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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