Verlangt wird im Dienste einer unabhängigen Kontrolle von Management - Entscheiden ein angemessenes Gleichgewicht zwischen geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Personen in den Führungs– und Aufsichtsorganen. Die Gremien sollen – zum Beispiel durch die Schaffung von Ernennungs-, Entlöhnungs- und Revisionsausschüssen im Verwaltungsrat - so organisiert sein, dass unabhängige Mitglieder eine wirksame Rolle beim Umgang mit potentiellen Interessenkonflikten spielen können.


Alte Schule
Mit Rainer E. Gut tritt der letzte der grossen alten Männer der Schweizer Wirtschaft ab: eine Karriere zwischen Geheimdiplomatie und strategischem Weitblick.

Im Jahre 1996, als er seine Credit Suisse mit der Bankgesellschaft fusionieren wollte, wählte er den Weg der Geheimdiplomatie; als er vergangene Woche bei Nestlé Peter Brabeck als Nachfolger im Präsidium durchboxen wollte, wählte das Unternehmen das Mittel der Rücktrittsdrohung, um widerspenstigen Aktionären den eigenen Willen aufzuzwingen. Es sind dies Methoden einer längst verflossenen Zeit. Wem das Sensorium für den Dialog mit der medialen Öffentlichkeit abgeht, ist zumindest in dieser Hinsicht ein Auslaufmodell.

In krassem Gegensatz zu diesem verengten Blickwinkel steht Guts strategischer Weitblick in der Finanzindustrie: Bei der inländischen Konsolidierung der Branche spielte die frühere Kreditanstalt mit der Übernahme von Bank Leu, Volksbank und Neuer Aargauer Bank eine führende Rolle – dasselbe auf dem internationalen Parkett durch die Akquisition der US-Investment-Bank First Boston zu einer Zeit, als die Konkurrenz noch Lichtjahre von einem solchen Schritt entfernt war. Dennoch ist auch auf diesem Feld die Bilanz von Rainer E. Gut durchzogen: Die Integration dieser Unternehmen ging einher mit einer stattlichen Kapitalvernichtung. Das Ende der Ära Gut wird als Zäsur in die Wirtschaftsgeschichte eingehen; nichts illustriert dies präziser als die Tatsache, dass es ihm gerade wegen seiner grossen persönlichen Autorität nicht gelungen ist, gleichwertige Nachfolger zu installieren. Es sind andere Zeiten heute, in denen Öffentlichkeit, Grossaktionäre und die Regeln der Corporate Governance ihren Tribut fordern. In diesen «modern times» verfängt der Stil von Rainer E. Gut nicht mehr,
Bilanz 07/2005

Begiffsdefinition

Als unabhängig gilt, wer keine geschäftlichen, familiären oder anderen Beziehungen zum Unternehmen, zum kontrollierenden Aktionär oder zum Management hat.

 

Wie ist die Forderung nach Unabhängigkeit zu beurteilen?

Wie ist mit der Forderung, dass ein guter Teil der Mitglieder im Verwaltungsrat, unabhängig sein soll, umzugehen? Abgesehen von der Vieldeutigkeit des Begriffs ist nicht einmal klar, ob „unabhängige“ Verwaltungsräte stärkere Kontrollanreize haben als ihre Kollegen.

Vertrauen an der Unternehmensspitze
Mit Kontrollieren allein kommen Verwaltungsräte nirgendshin
In Debatten über Corporate Governance steht die Kontrolle der Manager durch Aufsichtsgremien oft im Zentrum. Im folgenden Text legt der Autor dar, dass man an der Unternehmensspitze ohne Vertrauen nicht vernünftig zusammenarbeiten kann. >>
NZZ, 27.8.2005

Erste Erfahrungen mit Sarbanes-Oxley Section 404
Demnächst jährt sich in den USA zum ersten Mal die Einhaltung Compliance der Vorschriften von Sarbanes-Oxley (Section 404) aus dem Jahr 2002. Unternehmen mit verkürzter Berichtsfrist (sogenannte «Accelerated Filers») ziehen eine erste Bilanz und reflektieren über die Vorteile, die neuen Erkenntnisse und die Anstrengungen, welche die Einhaltung gewährleisten sollen. >>pdf

Schw. Treuhänder, 6-7/2005

Rolle der Verwaltungsrats- bzw. Stiftungsratsmitglieder

"Damit die Macht nicht missbraucht werden kann, ist es nötig, durch Anordnung der Dinge zu bewirken, dass die Macht die Macht eindämmt."

Montesquieu, Buch: Vom Geist der Gesetze

 

 

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