Aktuelle Rechtsentscheide


Aus dem Bezirksgericht Zürich

Faule Kredite für Zürcher «Milieukönig»
Betrugsfall um eine Kleinbank

Dem aus lauter Laien zusammengesetzten Verwaltungsrat wurden die Machenschaften ebenfalls verschwiegen; ein bankinternes Kontrollsystem gab es nicht. Im Gegenzug erhielten der Angeklagte und der Revisor Einsitz in die Verwaltungsräte von verschiedenen Unternehmen des Kreditnehmers und damit verbundene Honorare sowie Spesen.>>
NZZ, 12.03.2005


Die Verantwortlichkeit von Verwaltungsräten pdf>>
Das Mandat 1/2002, S.6ff., St. Gallischer Anwaltsverband

 


Vermögenschaden-Haftpflicht für Unternehmensleiter (D&O)

Versicherungsangebot der Winterthur

Die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability) ist eine spezielle Deckung, die den Verwaltungsrat, das Management und alle Mitarbeiter in Organfunktion gegen Verantwortlichkeitsansprüche absichert.
Der zunehmende Einfluss der Aktionäre, aber auch die strengere Verantwortlichkeit nach dem neuen Aktienrecht sowie die verschärfte Rechtsprechung setzen die Manager in steigendem Masse dem Risiko einer persönlichen Haftpflicht aus.>>


Nach deutschem Recht: Haftungsbeispiele für Geschäftsführer und Vorstände
Haftung besteht beispielsweise, wenn Geschäftsführer oder Vorstände
* im Lagebericht der Bilanz nicht oder nur unzureichend auf die Risiken der künftigen Unternehmensentwicklung eingehen und dadurch den Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers gefährden oder verfehlen;
* nach unzureichenden Erkundigungen eine ungeeignete EDV - Anlage erwerben und dadurch erhebliche Nachbesserungen anfallen;
* Werbematerial herstellen lassen, das wegen Wettbewerbswidrigkeit nicht verwendet werden kann;
* eine berechtigte Forderung der Gesellschaft verjähren lassen;
* Waren auf Kredit verkaufen, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu überprüfen;
* es unterlassen, rechtzeitig behördlichen Brandschutzauflagen nachzukommen und es dadurch zu Betriebsstilllegungen und Ertragseinbußen kommen lassen;
* Steuererklärungs- und Abführungspflichten vernachlässigen und dadurch Steuerzahlungen verspätet, oder nicht in vollem Umfang, an das Finanzamt abgeführt werden;
* es unterlassen, Subventionstöpfe rechtzeitig anzuzapfen;
* ohne entsprechende Marktstudien auf ein nicht konkurrenzfähiges Produkt setzen und die dabei anfallende Entwicklungs-, Werbe- und Vertriebskosten zu verantworten haben;
* zulassen, dass Nachlässigkeiten beim Kauf oder Verkauf von Beteiligungen auftreten oder falsche Anweisungen an Tochtergesellschaften ergehen und dadurch dem Unternehmen Vermögensverluste entstehen;
* durch Sorglosigkeit auf einen betrügerischen Geldanleger hereinfallen, wodurch dem Unternehmen Vermögensverluste entstehen;
* ihre Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzen.

Wofür können Sie als VR oder SR haften?

Die Haftung der Organe ist im Strafrecht, Obligationenrecht, Steuerrecht, AHV-Gesetz und weiteren Spezialgesetzen festgehalten.

 

Was bieten die Versicherungen?

Die Nachfrage nach Versicherungsschutz nimmt zu!

Spielt der Markt auf der Angebotsseite?

© 2005 HR & Board Consulting E. Häberling